Page 46 - HEIGA Katalog 2020
P. 46
Ausschluss der Gewährleistung
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch:
• höhere Gewalt,
• Fremdeinflüsse,
• unsachgemässe Installation durch Dritte, bzw. Eingriffe durch Dritte,
• nicht bestimmungsgemässe Verwendung,
• Nichteinhalten der Wasserqualität gemäss Richtlinie SWKI BT 102-01
• Anlagenkonzepte und Ausführungen die nicht dem jeweils massgebendem Stand der Technik entsprechen,
• Nichtbeachtung unserer technischen Richtlinien der HEIGA AG über Projektierung, Montage, Betrieb und Wartung.
• Nicht richtige oder verspätete Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden.
• Störende Komponenten, die die Funktionalität unserer Anlagen beeinträchtigen, sind bauseits zu entfernen oder entstören zu lassen.
Ebenfalls ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Teile mit einem normalen Verschleiss sowie Verbrauchsmaterialen (Dichtungen,
elektrische Teile, Kältemittel usw.) und die Arbeit und Spesen für den Ersatz. Im Weiteren sind ausgeschlossen: Korrosionsschäden (insbesondere
wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder Frostschutzmittel beigegeben sind), ferner Schäden an Wassererwärmern,
die durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. verursacht
werden.
Erfüllung der Gewährleistung
Gewährleistungen werden ausschliesslich an unserem Domizil oder am Domizil des Herstellers erbracht. Leistungen vor Ort werden nach Aufwand
berechnet. Wir erfüllen unsere Gewährleistungsverpflichtung, indem wir nach eigener Wahl Teile kostenlos zur Verfügung stellen, nachbessern
oder einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass gewähren. Wandlung oder Minderung seitens des Käufers sind in jedem
Fall ausgeschlossen. Zusätzlich werden keine weiteren Verpflichtungen übernommen, insbesondere nicht für Auswechselkosten,
Schadenersatz, Kosten für die Feststellung von Schadenursachen, Expertisen, Folgeschäden, etc. Die Gewährleistungsverpflichtungen sind nur
gültig, wenn sie uns unverzüglich (innert Monatsfrist ab Entdeckung) schriftlich mit eingeschriebenem Brief bekannt gegeben werden und alle
Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind. Es ist Sache des Bestellers, dafür zu sorgen, dass die Randbedingungen für eine normale Durchführung
des Leistungsnachweises geschaffen sind. Klageanspruch und Einreden verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die Sicherstellung von
Daten während des Betriebes oder Übergabe der Datenträger an uns ist Sache des Kunden. Für Datenverlust können wir in keinem Fall
verantwortlich gemacht werden (Achtung, Festplatten werden formatiert, Datenverlust). Weitergehende Rechts- oder Haftungsansprüche
auch für direkte, indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden durch Gebrauch, Fehlleistung oder Leistungsausfall sind wegbedungen.
9. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind auch einzuhalten, wenn nach Abgang der Lieferung ab Werk oder Lager irgendwelche Verzögerungen eintreten. Es
ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noch nicht erteilten Gutschriften oder von uns anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder
zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht
verunmöglicht wird oder wenn auch an der Lieferung oder Leistung Nacharbeiten notwendig sind. Der Verzugszins für verspätete Zahlungen beträgt
8 %. Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum, wir behalten uns einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vor, auf Gefahr
und Risiko des Bestellers. Verschlechtert sich die Kreditwürdigkeit des Kunden, behalten wir uns auch nach teilweiser Auftragserfüllung die
Forderung nach ausreichenden Garantien vor. Werden diese nicht geleistet, haben wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon
rückgängig zu machen.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist durch das Gericht von Bremgarten Kanton Aargau zu
entscheiden, wobei es der HEIGA AG freisteht, den Kunden auch an seinem Domizil oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Widen, 01.01.2020
HEIGA AGEIGA AG Tel: 056 / 633 12 52 Fax: 056 / 633 75 77 Register 10/Seite 2
H
HEIGA AGHEIGA AG
Haldenstrasse 10, 8967 Widen e-mail: info@heiga.ch Web: http://www.heiga.ch