Page 46 - HEIGA Katalog 2020
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Ausschluss der Gewährleistung
               Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch:
                   •  höhere Gewalt,
                   •  Fremdeinflüsse,
                   •  unsachgemässe Installation durch Dritte, bzw. Eingriffe durch Dritte,
                   •  nicht bestimmungsgemässe Verwendung,
                   •  Nichteinhalten der Wasserqualität gemäss Richtlinie SWKI BT 102-01
                   •  Anlagenkonzepte und Ausführungen die nicht dem jeweils massgebendem Stand der Technik entsprechen,
                   •  Nichtbeachtung unserer technischen Richtlinien der HEIGA AG über Projektierung, Montage, Betrieb und Wartung.
                   •  Nicht richtige oder verspätete Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden.
                   •  Störende Komponenten, die die Funktionalität unserer Anlagen beeinträchtigen, sind bauseits zu entfernen oder entstören zu lassen.
               Ebenfalls  ausgeschlossen  von  der  Gewährleistung  sind  Teile  mit  einem  normalen  Verschleiss  sowie  Verbrauchsmaterialen   (Dichtungen,
               elektrische Teile, Kältemittel usw.) und die Arbeit und Spesen für den Ersatz.  Im Weiteren sind ausgeschlossen: Korrosionsschäden (insbesondere
               wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder Frostschutzmittel beigegeben sind), ferner Schäden an Wassererwärmern,
               die  durch  aggressives  Wasser,  zu  hohen  Wasserdruck,  unsachgemässes  Entkalken,  chemische  oder  elektrolytische  Einflüsse  usw.  verursacht
               werden.
               Erfüllung der Gewährleistung
               Gewährleistungen werden ausschliesslich an unserem Domizil oder am Domizil des Herstellers erbracht. Leistungen vor Ort werden nach Aufwand
               berechnet.  Wir erfüllen unsere Gewährleistungsverpflichtung,  indem  wir nach eigener Wahl Teile kostenlos zur Verfügung stellen, nachbessern
               oder  einen  dem  Minderwert  entsprechenden  Preisnachlass  gewähren.  Wandlung  oder  Minderung  seitens  des  Käufers  sind  in  jedem
               Fall ausgeschlossen.  Zusätzlich werden keine weiteren Verpflichtungen übernommen, insbesondere nicht für Auswechselkosten,
               Schadenersatz, Kosten für die Feststellung von Schadenursachen, Expertisen, Folgeschäden, etc. Die Gewährleistungsverpflichtungen sind nur
               gültig, wenn sie uns unverzüglich (innert Monatsfrist ab Entdeckung) schriftlich mit eingeschriebenem Brief bekannt gegeben werden und alle
               Zahlungsverpflichtungen erfüllt  sind.  Es  ist  Sache des Bestellers, dafür zu sorgen, dass die Randbedingungen für eine normale Durchführung
               des Leistungsnachweises geschaffen sind. Klageanspruch und Einreden verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die Sicherstellung von
               Daten während des Betriebes oder Übergabe der Datenträger an uns ist Sache des Kunden. Für Datenverlust können wir in keinem Fall
               verantwortlich gemacht werden (Achtung, Festplatten  werden  formatiert,  Datenverlust).  Weitergehende  Rechts-  oder  Haftungsansprüche
               auch  für  direkte,  indirekte,  mittelbare  oder unmittelbare Schäden durch Gebrauch, Fehlleistung oder Leistungsausfall sind wegbedungen.
               9. Zahlungsbedingungen

               Die Zahlungsbedingungen sind auch einzuhalten, wenn nach Abgang der Lieferung ab Werk oder Lager irgendwelche Verzögerungen eintreten. Es
               ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noch nicht erteilten Gutschriften oder von uns anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder
               zurückzuhalten.  Die  Zahlungen  sind  auch  dann  zu  leisten,  wenn  unwesentliche  Teile  fehlen,  aber  dadurch  der  Gebrauch  der  Lieferung  nicht
               verunmöglicht wird oder wenn auch an der Lieferung oder Leistung Nacharbeiten notwendig sind. Der Verzugszins für verspätete Zahlungen beträgt
               8 %. Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum, wir behalten uns einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vor, auf Gefahr
               und  Risiko  des  Bestellers.  Verschlechtert  sich  die  Kreditwürdigkeit  des  Kunden,  behalten  wir  uns  auch  nach  teilweiser  Auftragserfüllung  die
               Forderung  nach  ausreichenden  Garantien  vor.  Werden  diese  nicht  geleistet, haben wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon
               rückgängig zu machen.
               10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
               Schweizerisches  Recht  ist  anwendbar.  Sämtliche  Streitigkeiten  aus  diesem  Vertrag  ist  durch  das  Gericht  von  Bremgarten  Kanton  Aargau  zu
               entscheiden, wobei es der HEIGA AG freisteht, den Kunden auch an seinem Domizil oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
               Widen, 01.01.2020








































               HEIGA AGEIGA AG            Tel: 056 / 633 12 52    Fax: 056 / 633 75 77       Register 10/Seite 2
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