Page 45 - HEIGA Katalog 2020
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der HEIGA AG
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Verkäufe und Lieferungen/Leistungen sind nur nachfolgende, ausschliessliche Bedingungen gültig, die von allen Vertragspartnern als
anerkannt gelten. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkennen. Der
Vertragspartner hat uns auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften, Richtlinien, Normen, etc. aufmerksam zu machen, die zu
beachten sind. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diese nicht ausdrücklich ablehnen.
Diese Bedingungen ersetzen alle vorhergehenden und gelten ab 01.01.2019.
2. Angebot und Preise
Unsere Preise und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie können jederzeit ohne Voranzeige geändert werden. Preise verstehen sich ab
Werk oder Lager, unverpackt, exkl. MwSt., exkl. Versicherungen. Fremdwährungen werden zum Tageskurs bei Verrechnung in SFr. umgerechnet
oder in Fremdwährung fakturiert. Jeweilige Kataloge und Listen verlieren mit Neuerscheinung ihre Gültigkeit. Änderungen des Vorlieferanten oder
Herstellers bleiben Vorbehalten.
3. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, auf seiner Seite allen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit HEIGA AG die
Vertragsleistungen erbringen kann. Er hat HEIGA AG rechtzeitig auf Schutzrechte Dritter sowie gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften
bzw. Richtlinien, Normen u.ä. aufmerksam zu machen, die für die Leistungserbringung zu beachten sind. Der Kunde hat HEIGA AG über die
funktionstechnischen Bedingungen des Anlagesystems zu unterrichten, sofern sie von den allgemeinen Empfehlungen der HEIGA AG abweichen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass Unterlagen, Informationen und Erklärungen vollständig und richtig sind.
4. Bestätigung, Änderung, Etappierung
Für Umfang, Lieferung und Leistung ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Ohne Gegenbescheid innerhalb von 8 Tagen sind die
aufgeführten Spezifikationen verbindlich. Mehrlieferungen und Mehrleistungen, werden zu unseren Ansätzen separat berechnet.
Bestellungsänderungen, Etappierungen und Annullierungen setzen unser schriftliches Einverständnis voraus. Daraus entstehende Mehrkosten
werden separat oder in Regie verrechnet und sind vom Besteller zu tragen, auch wenn die Rapporte nicht vom Besteller unterzeichnet sind. Dies
gilt ebenfalls für nicht durch uns verschuldete Arbeitsunterbrüche, Mehraufwendungen, infolge falschen oder störenden Vor- und
Fremdinstallationen, etc.
5. Abbildungen, Masse, Gewichte, Schemata und Ausführungen
Abbildungen, Masse, Gewichte, Norm-Schemata und Gewichte sind unverbindlich. Konstruktions-, Ausführungsänderungen und Ersatz durch
gleichwertige Materialien auch im Sinne des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten. Zeichnungen und Unterlagen bleiben unser Eigentum.
Der Besteller hat uns über funktionstechnische Bedingungen zu unterrichten, sofern sie von den unseren allgemeinen Empfehlungen abweichen.
6. Lieferung, Versand, Prüfung und Abnahme
Die Liefertermine werden so genau wie möglich angegeben, ohne dass sie garantiert werden können. Der Versandtag gilt als Liefertag. Zugesagte
Termine setzen die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen können wir die
Arbeiten/Lieferungen unter Kostenfolge des Bestellers unterbrechen. Teillieferungen behalten wir uns vor. Gewünschte Sonderversandformen
werden mit einem üblichen Zuschlag berechnet. Entschädigungsansprüche oder Auftragsannullierungen wegen verspäteter Lieferung werden von
uns nicht angenommen. Erfolgt die Entgegennahme der Ware oder Leistung nicht zum vereinbarten Termin, sind wir berechtigt, die Ware auf
Rechnung, Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern. Bei Abrufbestellungen wird die Ware erst nach Eingang des Abrufes in Auftrag gegeben.
Verzögerungen durch Verschulden des Bestellers oder durch Dritte, die den Liefertermin verzögern und Mehrkosten hervorrufen, werden in
Rechnung gestellt. Die Wahl des Transportmittels ist uns freigestellt. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk oder
Lager auf den Besteller über. Der Ablad ist Sache des Bestellers. Für ausgelieferte oder (teil-)montierte Waren und Installationen lehnen wir jegliche
Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung ab. Der Besteller ist verpflichtet, die Waren nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen oder nicht
sichtbare Mängel müssen uns innerhalb von 5 Tagen nach Empfang schriftlich geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen werden nicht
anerkannt. Versteckte Mängel sind sofort zu beanstanden. Beanstandungen heben die Zahlungsfrist nicht auf.
Annullierungen und Rücksendungen werden nur akzeptiert, wenn sie vorher mit uns abgesprochen wurden und es sich um aktuelle, fabrikneue,
originalverpackte und im Zeitpunkt der Rücksendung in unserem Lieferprogramm enthaltene Artikel handelt. Eine Rücknahmeverpflichtung besteht
nicht. Rücksendungen sind franko an einen vereinbarten Ort zurückzusenden. Für Umtriebe und entgangenen Gewinn verpflichtet sich der Kunde,
uns mit mindestens 25 % vom Faktura wert oder aktuellem Verkaufspreis zu entschädigen. Sonderbauten und Spezialanfertigungen können nach
der Auftragsbestätigung nicht mehr annulliert werden.
7. Inbetriebnahme und Instruktion auf Anlagen
Die Anlagenteile werden nur auf Wunsch des Bestellers durch uns in Betrieb genommen oder das Personal instruiert. Die dafür erforderlich Zeit und
Spesen werden separat in Rechnung gestellt. Wurde eine Inbetriebnahme und Instruktion vereinbart, wird der Zeitpunkt durch uns festgelegt. Die
Instruktion gilt zugleich als Abnahme. Ist zur festgelegten Zeit keine zur Instruktion fähige Person des Bestellers anwesend oder werden zusätzliche
Instruktionen oder Abnahmen verlangt, werden diese Kosten separat verrechnet.
8. Gewährleistung
Die HEIGA AG ist zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn sie über einen Mangel oder Schaden unverzüglich (innert Monatsfrist ab
Entdeckung) informiert wird.
Die Gewährleistung dauert, ab Liefertag bzw. Abschluss der Dienstleistungen gerechnet:
• 5 Jahre für Speicher und Wassererwärmer
• 2 Jahre auf Zubehör (Elektroheizungen, Schutzanoden usw.)
Vorzeitige Beendigung der Gewährleistung
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung der HEIGA AG Änderungen oder Reparaturen am
Produkt oder am Arbeitsergebnis vornehmen. Dies gilt auch, wenn die von HEIGA AG empfohlenen Anlagenkonzepte, Ausführungen, Änderungen
oder Reparaturen abgelehnt oder unterlassen werden.
HEIGA AGEIGA AG Tel: 056 / 633 12 52 Fax: 056 / 633 75 77 Register 10/Seite 1
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